Saarbrücker Eisenbahn
Die Königliche Direction der Saarbrücker Eisenbahn wurde gemäß „Allerhöchstem Erlaß“ des preußischen Königs vom 22. Mai 1852 mit dem Ziel eingerichtet, Verwaltung und Betrieb der zur Eröffnung anstehenden Staatsbahnlinie von der (damaligen) preußisch-bayerischen Grenze bei Bexbach über Neunkirchen – St. Johann-Saarbrücken zur preußisch-französischen Grenze bei Forbach zu übernehmen. Sie trat an die Stelle der Königlichen Kommission für den Bau der Saarbrücker Eisenbahn, die schon Ende 1847 als erste preußische Staatsbahnbehörde mit der Planung und dem Bau dieser Strecke beauftragt worden war.
Am 1. Juli 1859 wurde die Verwaltungsbehörde in Königliche Eisenbahn-Direction zu Saarbrücken umbenannt. Gleichzeitig übernahm sie die Betriebsführung für die private Rhein-Nahe Eisenbahn-Gesellschaft. In den folgenden Jahren wuchs das Schienennetz der „Saarbrücker Eisenbahn“ noch auf 365 km an, bis sie am 1. Juli 1880 mit der Eisenbahn-Direktion Frankfurt am Main vereinigt wurde – allerdings nur für kurze Zeit, denn ab dem 1. April 1881 gehörte der Saarbrücker Bereich für rund anderthalb Jahrzehnte zur Königlichen Eisenbahn-Direction Köln (linksrheinisch).