Saarländischer Landwein
Saarländischer Landwein wird einerseits auf 124 ha an der saarländischen Obermosel, die zum Bereich Moseltor im bestimmten Anbaugebiet Mosel gehören, andererseits auf knapp 17 ha Anbaufläche für Landwein an Südhängen an der Saar, der Nied, der Blies und anderen Orten angebaut. Er darf in 24 saarländischen Gemeinden erzeugt werden. „Saarländischer Landwein“ ist eine geschützte geografische Angabe.
Mit der Verordnung des Saarländischen Umweltministeriums vom 2. Juni 2006 wurde die gesetzliche Grundlage geschaffen, in diesen Gebieten einen als Lebensmittel zugelassenen, also verkehrsfähigen Wein herstellen zu dürfen. Er muss mindestens 47 Grad Oechsle bzw. 5,5 % vol Alkohol aufweisen. In der Gemeinde Perl an der Mosel ist neben Landwein auch der Anbau von Qualitätswein zugelassen.
Saarländischer Landwein ist nicht zu verwechseln mit dem Landwein der Saar, der nördlich der saarländischen Landesgrenze in den rheinland-pfälzischen Gemeinden entlang der Saar von Serrig bis Konz erzeugt werden darf.