Sanieren von Baudenkmälern
Die Bezeichnung Sanierung wird heute aufgrund der gewandelten und unklaren Bedeutung des Wortes im Zusammenhang mit Baudenkmalschutz und Baudenkmalpflege nicht mehr verwendet. Dennoch können irreversible Eingriffe in die historische Substanz zum Beispiel des Fundaments oder des Mauerwerks nötig sein, um Baudenkmäler vor dem Zerfall zu retten. Diese Eingriffe überschreiten die Grundsätze von Denkmalschutz und Denkmalpflege gemäß der Charta von Athen, nämlich die Erhaltung oder Instandsetzung jeder historischen Substanz, sowie die Reversibilität der Maßnahmen zu ihrer Erhaltung. Diese Sanierungsmaßnahmen gelten daher als Sonderfälle. In der Praxis der Bestandssicherung sind diese Eingriffe erst genehmigungsfähig nach eingehender Begutachtung der Substanz durch die Denkmalämter. Die speziellen Verfahren der Sanierung des Mauerwerks und des Fundaments von Baudenkmälern werden hier beschrieben. Zu beachten sind die Auflagen des Denkmalschutzes, die die Denkmalämtern der Länder erstellen. Die bautechnischen Maßnahmen können sich auf die reine Konservierung des gegenwärtigen Zustandes beschränken. Dies umfasst häufig schon umfangreiche Baumaßnahmen wie Fundamentverstärkung, Einbau von Ankern usw. Sie können aber auch zum Ziel haben, den ursprünglichen Zustand so weit wie möglich wiederherzustellen. Zwei typische Beispiele für diese unterschiedlichen Zielsetzungen sind die Konservierung der Ruine der Kaiser-Wilhelm-Gedächtniskirche in Berlin und die Rekonstruktion der Frauenkirche in Dresden.