Satz vom zureichenden Grund
Der Satz vom zureichenden Grund (lat. principium rationis sufficientis) ist in der Geschichte der Logik und der Philosophie der allgemeine Grundsatz, unterschiedlich formuliert und auch in unterschiedlicher Funktion verwendet: Jedes Sein oder Erkennen könne und/oder solle in angemessener Weise auf ein anderes zurückgeführt werden.
Helmut Spinner führt das Prinzip der zureichenden Begründung bis auf Parmenides zurück. Dieser habe das Rechtsdenken in die Erkenntnistheorie eingeführt und dieses Prinzip aber nicht als Forderung der positiven Begründung, vielmehr negativ als ein Begründungs-Vermeidungsprinzip verwendet, ähnlich dem juristischen Prinzip der Beweislast-Verteilung.
In ausdrücklicher Form wurde der Grundsatz von Aristoteles aufgestellt. Spätestens seit Platon und Aristoteles wurden Kategorien der Logik in der Philosophie zu Bestimmungen einer Ontologie erhoben. Indem die Vertreter der rationalistischen Metaphysik annehmen, dass Denk- und Seinsordnung einen gemeinsamen Grund hätten, stimmen für sie Denk- und Seinsformen überein. Während sie, wie etwa Spinoza, das Verhältnis von Ursache und Wirkung auf die Grund-Folge-Beziehung zurückführten, unterschied Kant bereits früh zwischen Seinsgrund und Erkenntnisgrund. Im Anschluss an Christian August Crusius hat Immanuel Kant die Bezeichnung Satz des bestimmenden Grundes vorgezogen.
„Denn das Wort 'zureichend' ist, wie derselbe vollauf deutlich macht, zweideutig, weil nicht sofort ersichtlich ist, wie weit er zureicht; bestimmen aber heißt, so zu setzen, daß jedes Gegenteil ausgeschlossen ist, und bedeutet daher das, was mit Gewißheit ausreicht, eine Sache so und nicht anders zu begreifen.“