Schönheitsoperation
Die Schönheitsoperation oder Kosmetische Operation ist ein chirurgischer Eingriff ohne medizinische Indikation. Die Schönheitsoperation dient damit einer oft nur subjektiv wahrgenommenen Verschönerung des menschlichen Körpers und grenzt sich u. a. damit etwa gegen die Körpermodifikation ab.
Schönheitschirurgie und kosmetische Chirurgie sind von den medizinischen Berufsverbänden nicht als Fachgebiete definiert und dürfen, laut bundesdeutschem Verfassungsgericht, von allen in Deutschland tätigen Ärzten (außer reinen Zahnärzten) angeboten und ausgeführt werden. „Kosmetische Operationen“ sind ästhetische Operationen. Die anerkannte Ästhetische Chirurgie ist in Deutschland Teil der Facharztkompetenz Plastische und Ästhetische Chirurgie zugeordnet, in der Schweiz dem Fachgebiet Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie, in Österreich dem Sonderfach Plastische, ästhetische und rekonstruktive Chirurgie.