Schenkungsbuch
In Schenkungsbücher wurde der überwiegend durch Schenkungen erworbene Klosterbesitz eingetragen. Sie dienten der Darlegung der Rechtmäßigkeit und damit der Sicherung dieser Besitztümer. In der Regel handelt es sich um Abschriften von den Originalurkunden, nicht um den direkten Eintrag einer Notiz wie bei den teilweise protokollarisch geführten Traditionsbüchern. Zur Erleichterung der Verwaltung des Grundbesitzes wurden Urkunden aus mehreren Jahrhunderten meist geographisch geordnet zusammengestellt. Die Eintragungen wurden über einen längeren Zeitraum hinweg aktuell gehalten.
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