Schleppzugschleuse

Schleppzugschleuse war früher die Bezeichnung für eine Schleuse mit großer Schleusenkammer, die für Schleppzüge konzipiert war. Ein Schleppzug bestand aus einem Schlepper und mehreren unmotorisierten Schleppkähnen, die mit Hilfe von Trossen vom Schlepper gezogen wurden. Durch die größere Schleusenkammer sollte das zeitraubende Entkoppeln und anschließende Zusammenführen eines Schleppzugs möglichst eingespart oder wenigstens minimiert werden. Begrifflich wurden Schleppzugschleusen bis in die 1940er Jahre gebaut, da sich nach dem Zweiten Weltkrieg die Selbstfahrer mit eigenem Motor immer mehr durchsetzten. Durch das Anwachsen der Schiffsgrößen und besonders durch die Schubschifffahrt gewannen die alten, langen Schleusen wieder an Bedeutung. Als neu gebaute Großschifffahrtsschleusen besitzen sie Schleusenkammerlängen von mindestens 140 m (Großmotorgüterschiff) bzw. 185 m (Schubverband 2-gliedrig).

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