Schlesisches Parlament

Das Schlesische Parlament (Sejm Śląski) war ein legislatives Organ der Autonomen Woiwodschaft Schlesien mit dem Sitz in der Woiwodschaftshauptstadt Kattowitz. Es entstand nach dem Ersten Weltkrieg kraft des Gründungsstatuts der Woiwodschaft (Statut Organiczny Województwa Śląskiego) vom 15. Juli 1920, das Grundsätze der schlesischen Autonomie innerhalb Polen regelte. Das Schlesische Parlament seinerseits berief einen Woiwodschaftsrat und besaß Gesetzesgewalt innerhalb Schlesiens, wobei die Außenpolitik und Militärangelegenheiten seiner Kompetenz entzogen wurden und dem Warschauer Parlament unterlagen.

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