Schleusenvorhafen
Ein Schleusenvorhafen im Binnenland dient den Wasserfahrzeugen zum Anlegen vor dem Einfahren in ein Abstiegsbauwerk und soll einen zügigen Betrieb an einer Schleuse oder einem Schiffshebewerk ermöglichen. Als Übergang von einer Kanalstrecke oder einem Flussabschnitt zu einem Abstiegsbauwerk muss er ausreichend breit angelegt sein, damit die aus der Schleuse ausfahrenden Schiffe möglichst ohne Kurswechsel sicher und zügig an den auf Schleusung wartenden Schiffen vorbeifahren können. Der Vorhafen gehört mit zum Schleusenbereich, in dem Überholen verboten ist und die Anker vollständig hochgenommen sein müssen. Für die Fahrt in diesem Bereich sowie bei Einfahrt in die Schleusenkammer muss der Fahrzeugführer die Schiffsgeschwindigkeit so weit verringern, dass ein Abstoppen unter allen Umständen möglich ist, um einen Anprall am Schleusentor oder anderen Fahrzeugen zu vermeiden.