Schlichtungsbehörde

Die Schlichtungsbehörde, italienisch autorità di conciliazione, französisch autorité de conciliation, rätoromanisch autoritad da mediaziun, ist nach dem Zivilprozessrecht der Schweiz eine Behörde zur Streitbeilegung im Wege der Schlichtung (Art. 197 ff. ZPO).

Zu unterscheiden sind die allgemeinen Schlichtungsbehörden und die paritätischen Schlichtungsbehörden in Miet- und Pachtsachen sowie Streitigkeiten nach dem Gleichstellungsgesetz. Ausnahmen vom grundsätzlich obligatorischen Schlichtungsverfahren finden sich in Art. 198 und Art. 199 ZPO.

Im schweizerischen Strafprozess gegen Erwachsene ist kein Schlichtungsverfahren vorgesehen, im Jugendstrafprozess aber die Mediation durch eine geeignete Organisation oder Person (Art. 17 JStPO; vgl. Täter-Opfer-Ausgleich).

Zum deutschen Recht siehe Gütestelle und Gemeindliches Schiedswesen.

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