Schuhzurichtung
Mit einer Schuhzurichtung ist in erster Linie eine orthopädische Schuhzurichtung gemeint, die ein Orthopädieschuhmacher oder Orthopädietechnik-Mechaniker durchführt. Bei den orthopädischen Schuhzurichtungen wird ein vorhandene Konfektionsschuh so gestaltet, dass Fußbeschwerden gemindert oder beseitigt werden.
Eine orthopädische Schuhzurichtung ist in den meisten Fällen in der gesetzlichen Krankenversicherung erstattungsfähig. Sie sind im Hilfsmittelverzeichnis erfasst und beschrieben sie sind in der Produktgruppe 31 Schuhe hinterlegt:
- Arbeiten am Absatz (Hilfsmittelnummer: 31.03.04.0XXX)
- Arbeiten zur Schuherhöhung (Hilfsmittelnummer: 31.03.04.1XXX)
- Arbeiten an der Sohle (Hilfsmittelnummer: 31.03.04.2XXX)
- Arbeiten zur Entlastung, Stützung, Polsterung und Schaftveränderung
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