Schuldrecht (Frankreich)
In der französischen Rechtswissenschaft bezeichnet Schuldrecht (auch Obligationenrecht; französisch droit des obligations) ein Rechtsgebiet, das sich mit dem Zustandekommen und den Wirkungen obligatorischer Rechte befasst. Es gehört zu den Kerngebieten des französischen Zivilrechts und ist in den Art. 1101 bis 2278 C.civ. behandelt. Daneben bestehen Nebengesetze, wie das Verbrauchergesetzbuch (Code de la consommation). Es gliedert sich in vertragliche, vertragsähnliche (quasi-contrats) und gesetzliche Schuldverhältnisse sowie in die allgemeine Regeln zu deren Übertragung und Untergang.
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