Schuldrechtsmodernisierung

Unter Schuldrechtsmodernisierung versteht man in Deutschland die im Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts vom 26. November 2001 (BGBl. I Seite 3138) geregelten Änderungen des Schuldrechts im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Das Gesetz, bisweilen auch Schuldrechtsmodernisierungsgesetz genannt und SMG abgekürzt, ist zum 1. Januar 2002 in Kraft getreten. Es hat auch alle Paragraphen des BGB mit amtlichen Überschriften versehen. Die vollständige Neubekanntmachung des BGB vom 2. Januar 2002 (BGBl I Seite 42) berücksichtigt die Änderungen des Gesetzes zur Modernisierung des Schuldrechts und einer größeren Zahl weiterer vorangehender Änderungsgesetze.

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