Schulische Mitwirkung auf Kreisebene

Unter dem Begriff der Schulischen Mitwirkung auf Kreisebene werden die gesetzlich legitimierten Mitwirkungsorgane der Lehrkräfte, Eltern und Schüler auf Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte verstanden. In Stadtstaaten wird die jeweilige Gruppe im Bezirk vertreten.

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