Schutzbereich (Patent)

In der gesetzeskonformen Verwendung des Begriffs bezeichnet der Schutzbereich eines Patents die Gesamtheit der Gegenstände, Stoffe, Stoffgemische und Verfahren, die unter die Angaben in den Patentansprüchen des Patents fallen, also eine rein sachlich begrenzte Auswahl von Gegenständen und Verfahren.

Die Schutzwirkung eines Patents ist neben der sachlichen Begrenzung aber auch hinsichtlich der erfassten Nutzungsarten sowie zeitlich und örtlich begrenzt. Darüber hinaus gelten einige Ausnahmen und Sonderregelungen. Diese Aspekte werden hier mit beschrieben.

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