Schutzhaft

Schutzhaft war in der Zeit des Nationalsozialismus ein Instrument der vorbeugenden Verbrechensbekämpfung und polizeilichen planmäßigen Überwachung. Die persönliche Freiheit konnte von der Polizei entzogen werden, ohne dass dies einer gesetzlichen Grundlage bedurfte. Gegen die polizeiliche Haftanordnung waren keine Einwendungen möglich, etwa im Wege der Haftprüfung.

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