Schutzhaftlagerführung

Der Schutzhaftlagerführer leitete die – euphemistisch benannte – Abteilung Schutzhaftlager (auch Häftlingslager genannt) in den nationalsozialistischen Konzentrationslagern. Die Angehörigen der Wachmannschaften und ihre Führer waren Teil der SS-Totenkopfverbände, auch Totenkopf-SS genannt.

Die Abteilung „Schutzhaftlager“ war eine der fünf Abteilungen (Abteilung I: Kommandantur-Stab, Abteilung II: Politische Abteilung, Abteilung III: Schutzhaftlager, Abteilung IV: Standortverwaltung, Abteilung V: Sanitätswesen), die in den Konzentrationslagern unterschiedliche lagerbezogene Aufgaben wahrnahmen. Als „Abteilung III“ war sie obligatorischer Bestandteil des Kommandanturstabes in den Konzentrationslagern. Dem Schutzhaftlagerführer unterstand die Leitung des eigentlichen Häftlingslagers im Konzentrationslager. Sein direkter Vorgesetzter war der Lagerkommandant, von ihm erhielt er Befehle und andere Anweisungen, an die er gebunden war. In der Praxis hatte der Schutzhaftlagerführer jedoch weitreichende Befugnisse bei der Leitung des Häftlingslagers. Neben der organisatorischen und praktischen Führung des Wachpersonals innerhalb des Schutzhaftlagers oblag ihm die Überwachung und Einhaltung der Lagerordnung durch die Gefangenen. Er war für die Beantragung offizieller Lagerstrafen bei der übergeordneten Inspektion der Konzentrationslager zuständig. Auf Seiten der Funktionshäftlinge war ihm der Lagerälteste direkt unterstellt.

Abhängig von der Größe des Konzentrationslagers gab es bis zu vier Schutzhaftlagerführer, die nebeneinander verschiedene Lagerabschnitte leiteten. Der Erste Schutzhaftlagerführer fungierte auch als Stellvertreter des Lagerkommandanten.

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