Schutzpatron

Ein Schutzpatron (von lat. patronus „Schutzherr, Anwalt“) ist nach römisch-katholischem und orthodoxem Verständnis ein Heiliger, der in besonderer Weise um seine Fürsprache für einen bestimmten Ort, eine Region, einen Beruf oder einen Zustand angerufen wird. Dieses besondere Schutzverhältnis wird bei Kirchen als Patrozinium bezeichnet. Bei weiblichen Schutzheiligen verwendet man den Begriff Schutzpatronin, seltener auch den lateinischen Ausdruck Patrona.

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