Schutzrechtsberühmung
Mit der Schutzrechtsberühmung wird ein Schutzrecht aus dem Bereich der Immaterialgüterrechte beansprucht. Erfolgt sie unrechtmäßig, ist die Behauptung als Schutzrechtsanmaßung einzustufen und wird im juristischen Fachdiskurs auch als Copyfraud bezeichnet.
Mit der Schutzrechtsverwarnung, die insbesondere in der Form der Abmahnung erfolgen kann, wird ein Wettbewerber nachdrücklich darauf hingewiesen, dass er ein fremdes Schutzrecht verletzt.
Mit der Schutzrechtsklage wird gerichtlich eine Klärung über das Bestehen des Schutzrechtes angestrebt.
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