Schutzweg (Österreich)

Der Schutzweg in Österreich, auch Fußgängerübergang, ist eine Querungsanlage auf Straßen für Fußgänger und Rollstuhlfahrer. Ein Schutzweg ist gemäß § 2 Abs. 1 Z 12 StVO 1960 „ein durch gleichmäßige Längsstreifen (sogenannte ‚Zebrastreifen‘) gekennzeichneter, für die Überquerung der Fahrbahn durch Fußgänger bestimmter Fahrbahnteil“. Neben diesem, in der Regel mit weißen Längsstreifen quer über die Fahrbahn markierten, Zebrastreifen, „bei dem ständig betriebene Lichtzeichen zur Regelung des Verkehrs oder zur Abgabe blinkenden gelben Lichtes nicht vorhanden sind“, ist das entsprechende Verkehrszeichen Kennzeichnung eines Schutzweges 53. Die Hinweiszeichen) anzubringen.

Da zwischen Gehsteig und Fahrbahn in den meisten Fällen ein Niveauunterschied (Stufe) besteht, wird die Bordsteinkante an Fußgängergängen in der Regel abgesenkt oder abgeschrägt, um ein leichteres Überqueren auch mit Kinderwagen, Rollstühlen oder Handkarren zu ermöglichen. Im Unterschied zu einer Fußgängerüberführung oder einer Fußgängerunterführung quert ein Schutzweg die Fahrbahn immer auf deren Niveau, in verkehrsberuhigten Straßen aufgedoppelt auf Gehsteighöhe.

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