Schutzzweck der Norm

Schutzzweck der Norm ist ein Rechtsbegriff aus der Rechtswissenschaft. Die Frage nach dem Schutzzweck der Norm ist Teil der teleologischen Auslegung des Gesetzes. Im Strafrecht, aber auch bei der Prüfung zivilrechtlicher Schadensersatzansprüche stellt sie ein Eingrenzungskriterium für die Fragen der Kausalität und Zurechnung dar.

Der Schutzzweck der Norm beinhaltet, dass die einschlägige Norm gerade vor genau dem Schaden schützen soll, welchen das (an sich) rechtswidrige Verhalten kausal verursacht hat. Diese Eingrenzung ist nötig, da es Fälle gibt, in denen sowohl die Äquivalenz- als auch die Adäquanztheorie zu unbilligen Ergebnissen führen.

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