Schwäbische Prälatenbank

Die Schwäbische Prälatenbank oder das Schwäbische Reichsprälatenkollegium war seit der Frühen Neuzeit die Vertretung der Reichsprälaten des Schwäbischen Reichskreises im Reichsfürstenrat des Reichstags. Die Reichsäbtissinnen und Reichsäbte, denen es nicht wie den Fürstbischöfen und einigen Reichsäbten gelungen war, eine eigene Virilstimme im Reichsfürstenrat zu führen, gewannen ab 1582 zwei Kuriatstimmen, je eine für die Schwäbische (# 95 der Aufrufordnung) und 1653 auch für die Rheinische Prälatenbank (# 97). Als Reichsprälaten bezeichnete man auch die Pröpste und Prioren der reichsunmittelbaren Klöster, Kartausen, Abteien, Domkapitel, Kollegiat- und Frauenstifte im Heiligen Römischen Reich, die direkt dem Kaiser unterstanden.

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