Schweißeignung

Schweißeignung ist ein wesentlicher Einflussfaktor auf die Schweißbarkeit eines Bauteils und bezieht sich auf die technologisch bedeutsame Werkstoffeigenschaft, eine untrennbare Verbindung mit einem anderen oder demselben Werkstoff bei Anwendung eines Schweißverfahrens einzugehen. Weitere Werkstoffeigenschaften sind die Gießbarkeit, die Umformbarkeit und die Zerspanbarkeit, welche die jeweilige Eignung zum Gießen, Umformen beziehungsweise Zerspanen angeben. In Bezug auf das Widerstandspunktschweißen definiert das DVS-Merkblatt 2902-2: „Schweißeignung ist vorhanden, wenn unter Beachtung qualitativer und wirtschaftlicher Gesichtspunkte eine den Anforderungen genügende Punktschweißung hergestellt werden kann.“ Die EN ISO 18278-1 definiert Schweißeignung: Die Schweißeignung von metallischen Werkstoffen zum Schweißen ist definiert durch:

  • als erstes, die Fähigkeit die Schweißung herzustellen;
  • die Fähigkeit die Schweißungen fortlaufend herzustellen;
  • die Fähigkeit der Schweißung den auftretenden Betriebsbelastungen zu widerstehen.

Schweißeignung ist quantitativ schwer zu formulieren und ist für verschiedene Schweißverfahren sehr unterschiedlich. „So kann ein Stahl, der für das Schmelzschweißen eine weniger gute Schweißeignung besitzt, für das Widerstandsschweißen sehr gut geeignet sein. So ist z. B. verzinkter Stahl zum Schutzgasschweißen wegen Spritzer und Porenbildung nicht in jedem Fall geeignet, kann aber eine gute Punktschweißeignung aufweisen. Auch in Bezug auf die verschiedenen Widerstandsschweißverfahren sind ebenfalls Unterschiede vorhanden. Ein verzinktes Blech mit Phosphatierung, das für das Punktschweißen geeignet ist, kann aber beim Buckelschweißen zu Schwierigkeiten führen.“

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