Schweizer Energiepolitik

Für die Schweizer Energiepolitik setzen sich der Bund, die Kantone und die Gemeinden im Rahmen ihrer Zuständigkeiten ein. Ziel ist gemäss Art. 89 der Bundesverfassung eine ausreichende, breit gefächerte, sichere, wirtschaftliche und umweltverträgliche Energieversorgung sowie ein sparsamer und effizienter Energieverbrauch.

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