Schweizer Truppen in sächsischen Diensten
Es gab zwei Schweizer Truppen in sächsischen Diensten. Die eine beruhte auf Verträgen mit eidgenössischen Behörden: die Schweizer Garde. Die zweite, das Malaraquische Schweizer-Regiment, war, obschon so bezeichnet, keine eigentliche Schweizer Truppe.
Schweizer Truppen in fremden Diensten hiess der von Behörden der Schweizer Eidgenossenschaft mit Staatsverträgen geregelte Solddienst von geführten, ganzen Truppenkörpern im Ausland. Diese Verträge enthielten ein Kapitel, das die militärischen Angelegenheiten regelte: die sogenannte Kapitulation oder Privatkapitulation, wenn einer der Vertragspartner ein privater Militärunternehmer war.
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