Schwurgerichtshof

Als Schwurgerichtshof wird im österreichischen Strafprozessrecht jener Teil eines Geschworenengerichts bezeichnet, der aus drei Berufsrichtern besteht. Zusammen mit der Geschworenenbank – also den acht Geschworenen als Laienrichter – bildet der Schwurgerichtshof gemäß § 32 StPO das Landesgericht als Geschworenengericht.

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