Scoring (BDSG neu)

Scoring (BDSG-neu) zeigt einen speziellen Blick auf die Begrifflichkeit Scoring im Allgemeinen. Der nationale Gesetzgeber hat in der Annahme, der Art. 22 der DSGVO bedinge dies, Scoring als Teil des Profiling weiter ausgestaltet. In § 31 BDSG-neu wurde unter der Überschrift „Schutz des Wirtschaftsverkehrs bei Scoring und Bonitätsauskünften“ eine dem § 28b BDSG-alt entsprechende Regelung erlassen. Darin wird in Abs. 1 das Scoring als

Verwendung eines Wahrscheinlichkeitswerts über ein bestimmtes zukünftiges Verhalten einer natürlichen Person zum Zweck der Entscheidung über die Begründung, Durchführung oder Beendigung eines Vertragsverhältnisses mit dieser Person

definiert.

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