Seegüterkontrolleur
Der Seegüterkontrolleur war ein staatlich anerkannter Ausbildungsberuf. Geregelt war die Ausbildung in der Verordnung über die Berufsausbildung zum Seegüterkontrolleur vom 4. Februar 1975.
Die Ausbildung zum Seegüterkontrolleur dauerte in der Regel drei Jahre und wurde im dualen Berufsausbildungssystem vor allem in Hamburg durchgeführt. Eingesetzt wurden Seegüterkontrolleure in erster Linie in Seehäfen.
Der Beruf des Seegüterkontrolleurs entstand aus dem alten Beruf Küper. Ähnliche Berufe waren der Tallymann, Quartiersmann, Getreidekontrolleur und Schiffsladungskontrolleur. In der DDR wurde der Seegüterkontrolleur als „Facharbeiter für Umschlagsprozesse und Lagerwirtschaft“ bezeichnet. 2006 wurde die Berufsausbildung zum Seegüterkontrolleur durch die Ausbildung zur Fachkraft für Hafenlogistik ersetzt.