Seehandelsrecht (Deutschland)
Das deutsche Seehandelsrecht ist im 5. Buch des Handelsgesetzbuches (HGB) geregelt. Das allgemeine Handelsrecht und das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) werden dabei nicht vollständig verdrängt, sondern gelten subsidiär. Das heißt: Eine allgemeine Regelung des BGB oder des Handelsrechts findet nur Anwendung, wenn das Seehandelsrecht (lex specialis) keine speziellere Regelung enthält. Die Normen des deutschen Landtransportrechts im 4. Buch des HGB können analog angewendet werden.
Am 25. April 2013 ist das Gesetz zur Reform des Seehandelsrechts in Kraft getreten (BGBl. I S. 831), welches vor allem erhebliche Änderungen im deutschen Seehandelsrecht (§§ 476 ff. HGB) und einige Änderungen im allgemeinen deutschen Transportrecht (§§ 407 ff. HGB) mit sich bringt.
Für Altverträge gelten Übergangsregelungen nach Art. 71 des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch (EGHGB).