Seemannsbrauch
Seemannsbrauch, auch Seemännische Praxis, ist ein im deutschen Schifffahrtsrecht benutzter Rechtsbegriff. Grundsätzlich sind darunter durch Ausübung und Gepflogenheit bestimmte Handlungsweisen eines guten Seemanns oder ordentlichen Schiffsführers zu verstehen. Daraus abgeleitet ergibt sich allgemein, dass in der seemännischen Praxis keine laxen Gewohnheiten oder Missbräuche vorkommen sollen und dass keine Rechtsvorschriften gebrochen werden dürfen. Es ergibt sich auch, dass sich aus ständigen Verstößen gegen eine positive Rechtsvorschriften keine gewohnheitsrechtliche Änderung dieser Rechtsvorschrift ableiten lässt.
This article is issued from Wikipedia. The text is licensed under Creative Commons - Attribution - Sharealike. Additional terms may apply for the media files.