Schiffsmast

Als Schiffsmast bezeichnet man einen ganz oder annähernd vertikal auf Schiffen aufgestellten Mast aus Holz, Metall oder anderen festen Materialien. Masten dienten ursprünglich nur dem Tragen von Segeln und den für ihre Nutzung nötigen Beschlägen, später auch als Ausguck und als Träger diverser Schiffsteile, wie beispielsweise Funkantennen, Radarreflektoren, Positionslichter usw.

Siehe Hauptartikel Takelage und Riggtrimm

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