Sekten-Shintō
Als Sekten-Shintō (jap. 教派神道, kyōha shintō oder 宗派神道, shūha shintō) wurde vor Beginn des Zweiten Weltkriegs der von dreizehn offiziell anerkannten Shintō-Sekten ausgeübte Shintō verstanden. Diese Sekten wurden 1882 per Gesetz im Gegensatz zu den Institutionen des Schrein-Shintō aus dem damaligen Staats-Shintō ausgeschlossen. Die meisten existieren gegenwärtig noch als eigenständige Organisationen. Nach Ende des Zweiten Weltkriegs und der Abschaffung des Staats-Shintō entwickelte sich dann eine Vielzahl neuer Sekten (shintōkei shinshūkyō).
Der Begriff „Sekte“ ist hierbei als wertungsfreie Übersetzung des japanischen „kyōha“ zu verstehen, äquivalent zu „Religionsgemeinschaft“ oder „Konfession“.
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