Selbstrettungskonzept

Das Selbstrettungskonzept (Abk. SRK) ist eine Handlungsanweisung für Zugbegleiter bei Gefahrenfällen im Netz der Deutschen Bahn. Anwendung findet das Selbstrettungskonzept im Gefahrenfall, wie zum Beispiel bei einem Brand im Zug in einem Tunnel. Der größtmögliche Not- oder Gefahrenfall ist hierbei die Räumung des Zuges in einem gefährlichen Streckenabschnitt, beispielsweise in einem Tunnel oder auf langen Brücken.

Dabei ist auch die Kommunikation zwischen den einzelnen Zugbegleitern und dem Triebfahrzeugführer jederzeit zu gewährleisten. Die Reisezugwagen im Fernverkehr der Deutschen Bahn sind dafür entsprechend ausgerüstet. Der Triebfahrzeugführer muss eine Möglichkeit haben, das Zugpersonal im Zug während der Fahrt über Störungen, wie z. B. das Ziehen der Notbremse zu informieren. Das kann mittels spezieller Funkgeräte geschehen oder über eine Lautsprecheranlage mittels Signalwörtern in den Wagen. Notwendig ist ebenfalls eine funktionierende Notbremsüberbrückung sowie das Vorhandensein eines speziellen sogenannten Notfallkoffers, der in der Regel im Dienstabteil untergebracht ist. Dieser enthält unter anderem ein Megaphon zur Information der Fahrgäste nach Ausstieg aus einem Zug sowie zwei Halogenlampen.

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