Selbstverwaltungswahlen in Polen 2018

Die Selbstverwaltungswahlen in Polen 2018 fanden in zwei Wahlgängen statt. Der Erste wurde am 21. Oktober abgehalten und eventuelle Stichwahlen für das Bürgermeisteramt zwei Wochen später (4. November). Die Wahlberechtigten entschieden über die Zusammensetzung von Sejmiks, Kreistagen, Gemeinderäten sowie Warschauer Stadtteilräten und wählten Gemeindevorsteher, Bürgermeister oder Stadtpräsidenten.

Die Staatliche Wahlkommission (polnisch Państwowa Komisja Wyborcza – PKW) stellte dem Ministerpräsidenten drei Wahltermine für den ersten Wahlgang (21. Oktober, 28. Oktober und 4. November 2018) zur Auswahl. Die Entscheidung war im Zeitraum vom 16. Juli bis zum 16. August 2018 zu treffen. Die entsprechende Verordnung vom 13. August 2018 wurde am darauffolgenden Tag im Gesetzblatt veröffentlicht.

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