Senat der Freien und Hansestadt Hamburg

Der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg ist gemäß Art. 33 Absatz 2 Satz 1 der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg vom 6. Juni 1952 (Kurz: HmbVerf.) die Landesregierung der Freien und Hansestadt Hamburg; er führt und beaufsichtigt gemäß Artikel 33 Absatz 2 Satz 2 HmbVerf. als Verfassungsorgan die (Exekutiv-)Verwaltung. Er vertritt und repräsentiert den Stadtstaat nach außen und ist, da keine Trennung von staatlichen und gemeindlichen Aufgaben stattfindet, zugleich oberstes Organ für kommunale Aufgaben.

Seit der Wiederwahl Peter Tschentschers (SPD) zum Ersten Bürgermeister und Präsidenten des Senats durch die Hamburgische Bürgerschaft am 10. Juni 2020 amtiert der rot-grüne Senat Tschentscher II. Formal löste er den Senat Tschentscher I ab.

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