Seneschall von Anjou

Das Amt des Seneschalls von Anjou gab es bereits zur Zeit der erblichen Grafen. Zu den Funktionen dieses Beamten gehörten die Verwaltung des Haushalts des Grafen, die Rechtspflege, die Bereitstellung von Justizämtern, die Leitung der Truppen und schließlich die Verwaltung der Burgen. Der Seneschall von Anjou übte das Amt auch für die Grafschaft Le Maine und die Grafschaft Touraine aus, wurde aber üblicherweise nur Sénéchal d’Anjou genannt. Er war nach dem Grafen die wichtigste Person in den genannten Gebieten.

Mit der Übernahme der Herrschaft in den drei Grafschaften durch den französischen König Philipp II. im Jahr 1204 wurde das Amt erblich. 1323 (Touraine) bzw. 1330 (Anjou und Le Maine) kauften die Könige Karl IV. bzw. Philipp VI. das Amt dem Amtsinhaber ab.

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