Sexueller Missbrauch von Kindern (Deutschland)

Sexueller Missbrauch von Kindern bezeichnet willentliche sexuelle Handlungen mit, an oder vor Kindern, die in Deutschland ausnahmslos strafbar sind. Der Tatbestand wird teilweise als abstraktes Gefährdungsdelikt angesehen (vgl. unten). Das geschützte Rechtsgut ist die „ungestörte sexuelle Entwicklung“ von Kindern. Kinder sind nach deutschem Strafrecht Personen, die das vierzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Nicht-juristische Aspekte bzw. die juristische Definition in anderen Staaten behandelt der Artikel Sexueller Missbrauch von Kindern.

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