Sichere Signaturerstellungseinheit
Der Begriff Sichere Signaturerstellungseinheit (SSEE) wurde in der Richtlinie 1999/93/EG über gemeinschaftliche Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen als konfigurierte Software oder Hardware definiert, die zur Speicherung und Anwendung des Signatursschlüssel verwendet wird (Signaturerstellungseinheit) und die Anforderungen des Anhangs III der Richtlinie erfüllt. Diese lauten sinngemäß:
- SSEEs müssen gewährleisten, dass die Signatursschlüssel
- praktisch nur einmal auftreten können und ihre Geheimhaltung hinreichend gewährleistet ist,
- mit hinreichender Sicherheit nicht abgeleitet werden können und die Signatur vor Fälschungen bei Verwendung der jeweils verfügbaren Technologie geschützt ist,
- von dem rechtmäßigen Unterzeichner vor der Verwendung durch andere verlässlich geschützt werden können.
- SSEEs verändern die zu unterzeichnenden Daten nicht und verhindern nicht, dass diese Daten dem Unterzeichner vor dem Signaturvorgang dargestellt werden.
Aufgrund dieser Richtlinie wurde das Konzept der SSEE in der Gesetzgebung fast aller EU-Mitgliedstaaten und der Staaten des EWR in inhaltsgleicher Weise definiert. Ausnahmen sind Großbritannien und Irland, in denen keine entsprechenden Regelungen existieren.
Sichere Signaturerstellungseinheiten ermöglichen die Erstellung von qualifizierten elektronischen Signaturen, die einer eigenhändigen Unterschrift gleichgestellt sind.