Sicherheits- und Hilfsdienst

Der Sicherheits- und Hilfsdienst (SHD) war im Zweiten Weltkrieg ein Aufgabenbereich des Luftschutzes (LS), der im Deutschen Reich ab 1940 für den Einsatz nach Luftangriffen aufgebaut wurde.

In der Ersten Durchführungsverordnung zum Luftschutzgesetz wurde in § 2 die Organisation des SHD geregelt. In Luftschutzorten war die Ordnungspolizei für den SHD zuständig. Einrichtungen des Deutschen Roten Kreuzes, der Technischen Nothilfe sowie der Feuerschutzpolizei und des Gesundheits- und Bauwesens wurden für den SHD in Anspruch genommen.

Die Zahl der Einheiten richtete sich nach der Größe sowie nach der angenommenen Luftempfindlichkeit der Orte in Bezug auf Zahl und Wichtigkeit ihrer Industrien, ihrer Verkehrsanlagen, militärischen Einrichtungen, wichtigen öffentlichen Verwaltungen und strategischen Bedeutung.

Fachdienste des SHD waren:

  • LS-Feuerlöschdienst
  • LS-Instandsetzungsdienst
  • LS-Sanitätsdienst
  • LS-Veterinärdienst
  • LS-Entgiftungsdienst

Die Reichsanstalt für Luftschutz stellte 1940 die Gliederung des örtlichen Sicherheits- und Hilfsdienstes grafisch dar. In jedem Luftschutzort gab es Bereitschaftskräfte und eine Ausfüllreserve. Mehrere Luftschutz-Gruppen waren in Luftschutz-Abschnitte aufgeteilt. In den Luftschutzrevieren bildeten die Polizei, die Feuerwehr, Bergungs- und Sanitätstruppen und Luftschutzhelfer des Reichsluftschutzbundes die Einsatzkräfte.

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