Fachkraft für Arbeitssicherheit
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit (kurz Sifa) ist eine spezifisch ausgebildete Person, die zusammen mit einem Betriebsarzt (Arbeitsmediziner) Unternehmen oder Behörden mit Beschäftigten bei Aufgaben unterstützt, die sich aus der Umsetzung der EG-Rahmenrichtlinie 89/391/EWG ergeben. Die Abkürzung in Deutschland lautet Sifa. Je nach Berufsgenossenschaft und Gewerbe gibt es wegen der begrifflichen Überschneidung mit den Aufsichtspersonen des Bewachungsgewerbes (§34a Gewerbeordnung) und der Sicherheitsfachkraft für Informationsschutz und Unternehmenssicherheit Verwechslungen, jedoch ist die Abkürzungen FASi fehlerhaft, da die Abkürzung Sifa für die Fachkraft für Arbeitssicherheit klar definiert ist. Die Abkürzung FAS kommt aus der Bundeswehrausbildung. Durch die Internationalisierung wird die Stabstelle bzw. die Abteilung Arbeitssicherheit heutzutage häufig auch als HSE, EHS oder SHE und die Sifa demnach als HSE/EHS/SHE Manager bezeichnet. Die Akronyme bilden sich aus den englischen Begriffen Health, Safety und Environment.
Zentrale Aufgabe der Sifa ist es, den Unternehmer bzw. Arbeitgeber auf dem Gebiet der Arbeitssicherheit – genauer: „Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz und menschengerechte Arbeitsgestaltung“ zu beraten und zu unterstützen.