Sicherstellung (Recht)

Sicherstellung ist ein Rechtsbegriff für verschiedene Maßnahmen in verschiedenen Rechtsarten mit unterschiedlichen Zielsetzungen (s. u.). Ziel aller Sicherstellungen ist der Übergang der Sachherrschaft in hoheitlichen Gewahrsam. Gemein ist ihnen auch der Geltungsbereich im Eingriffsrecht. Es ist unerheblich, ob der Inhaber der tatsächlichen Gewalt über eine Sache der Eigentümer ist oder nicht. Es wird in das Grundrecht auf Eigentum (Art. 14 GG) eingegriffen.

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