Singapurische Staatsbürgerschaft
Die singapurische Staatsbürgerschaft basiert auf der singapurischen Nationalitätsgesetzgebung, die von der singapurischen Verfassung abgeleitet ist. Das ius sanguinis, wonach die Abstammung und nicht der Geburtsort für das Bürgerrecht maßgebend ist, wird angewandt. Das jus soli wird ebenfalls in modifizierter Form praktiziert. Es sind bisher drei Wege möglich, um die Staatsbürgerschaft zu erwerben: durch Geburt, durch Abstammung oder durch Registrierung. Das Erwerben durch Einbürgerung wird nicht mehr angewandt, stattdessen wird die Registrierung als Form vorgezogen.
Basisdaten | |
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Titel: | Singapur Staatsbürgerschaft betr. Gesetze |
Kurztitel: | Staatsbürgerschaft betr. Gesetze |
Art: | Singapurische Staatsbürgerschaft |
Geltungsbereich: | Singapur |
Rechtsmaterie: | Ableitung aus dem Verfassungsrecht |
Erlassen am: | 9. August 1965 |
Inkrafttreten am: | 23. Dezember 1965 |
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten. |
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