Singapurische Staatsbürgerschaft

Die singapurische Staatsbürgerschaft basiert auf der singapurischen Nationalitätsgesetzgebung, die von der singapurischen Verfassung abgeleitet ist. Das ius sanguinis, wonach die Abstammung und nicht der Geburtsort für das Bürgerrecht maßgebend ist, wird angewandt. Das jus soli wird ebenfalls in modifizierter Form praktiziert. Es sind bisher drei Wege möglich, um die Staatsbürgerschaft zu erwerben: durch Geburt, durch Abstammung oder durch Registrierung. Das Erwerben durch Einbürgerung wird nicht mehr angewandt, stattdessen wird die Registrierung als Form vorgezogen.

Basisdaten
Titel:Singapur Staatsbürgerschaft betr. Gesetze
Kurztitel: Staatsbürgerschaft betr. Gesetze
Art: Singapurische Staatsbürgerschaft
Geltungsbereich: Singapur
Rechtsmaterie: Ableitung aus dem Verfassungsrecht
Erlassen am: 9. August 1965
Inkrafttreten am: 23. Dezember 1965
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.
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