Singularzulassung

Als Singularzulassung bezeichnet man im deutschen Recht die Zulassung eines Rechtsanwalts zur Vertretung allein an einem bestimmten Gericht. Im Unterschied dazu gilt eine Simultanzulassung für eine Vielzahl von Gerichten, an denen der Rechtsanwalt als solcher auftreten darf.

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