Société par actions simplifiée
Die Société par actions simplifiée (SAS, französisch für Vereinfachte Aktiengesellschaft) ist eine französische Form der Aktiengesellschaft. Sie wurde 1994 eingeführt und ist in den Artikeln L227-1 bis L227-19 sowie in den Artikeln R227-1 bis R227-2 des Code de commerce (französisches Handelsgesetzbuch) kodifiziert. Die SAS besteht aus mindestens zwei Aktionären. Eine Unterform davon ist die Société par actions simplifiée unipersonnelle (SASU). Diese kann sogar nur von einer einzigen Person gegründet werden. Das Gesetz vom 15. Mai 2001 führte zu einer größeren Flexibilität der Gestaltungsmöglichkeiten dieser Rechtsform, da zeitgleich die formellen Anforderungen zur Gründung einer ordentlichen Aktiengesellschaft nach französischem Recht (S.A.) verschärft wurden.