Sonderausgabe (Steuerrecht)
Sonderausgaben im Sinne des deutschen Einkommensteuergesetzes (§ 10, § 10a EStG) sind Aufwendungen, die weder Betriebsausgaben noch Werbungskosten sind und auch nicht wie Betriebsausgaben oder Werbungskosten behandelt werden. Sonderausgaben werden vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen, sofern sie den Sonderausgaben-Pauschbetrag überschreiten. Sie mindern dadurch das zu versteuernde Einkommen.
Bei den Sonderausgaben wird unterschieden nach
- Allgemeinen Sonderausgaben
- Aufwendungen für die Altersvorsorge
- Sonstigen Vorsorgeaufwendungen
- Sonstigen Sonderausgaben
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