Sondergericht Prag

Das Sondergericht Prag wurde 1940 beim deutschen Landgericht Prag eingerichtet, wobei die Rechtsgrundlage die „Verordnung der Reichsregierung über die Bildung von Sondergerichten vom 21. März 1933“ bildete (RGBl. I 1933 Nr. 24 S. 136). Weitere Sondergerichte auf dem besetzten Gebiet der Tschechoslowakei wirkten in Eger (Cheb), Leitmeritz (Litoměřice), Troppau (Opava) und in Brünn (Brno).

Die Mitglieder der Senate des Sondergerichts kamen aus der Strafkammer beim Landgericht Prag. Die Kompetenz des Sondergerichts wurde laufend vergrößert, sodass es im Jahre 1943 für alle Straftaten mit Ausnahme von Spionage, Landes- und Hochverrat zuständig war, während die Ausnahmen vor dem so genannten Volksgerichtshof verhandelt wurden.

This article is issued from Wikipedia. The text is licensed under Creative Commons - Attribution - Sharealike. Additional terms may apply for the media files.