Sondervermögen Bundeswehr

Das Sondervermögen Bundeswehr (SVermBw; vereinzelt werden auch die Begriffe Sonderbudget, Sonderfonds oder 100-Milliarden-Programm verwendet) ist ein Finanzierungsinstrument des Bundes ausschließlich für die Bundeswehr mit eigener Kreditermächtigung in Höhe von einmalig bis zu 100 Milliarden Euro (Art. 87a Abs. 1a GG). Mit Hilfe des Sondervermögens sollen im mehrjährigen Durchschnitt von maximal fünf Jahren 2 % des Bruttoinlandsprodukts für Verteidigungsausgaben nach NATO-Kriterien bereitgestellt werden (§ 1 Abs. 1, Abs. 2 BwFinSVermG). Es hat den Zweck, die Bündnis- und Verteidigungsfähigkeit zu stärken und soll ab dem Jahr 2022 der Finanzierung bedeutsamer Ausrüstungsvorhaben der Bundeswehr, insbesondere komplexer überjähriger Maßnahmen, dienen (§ 2 BwFinSVermG).

Im Juni 2022 änderten Bundestag und Bundesrat den Art. 87a des Grundgesetzes und schufen mit dem Gesetz zur Finanzierung der Bundeswehr und zur Errichtung eines Sondervermögen Bundeswehr und zur Änderung der Bundeshaushaltsordnung einen schuldenfinanzierten Schattenhaushalt, der von der Kreditobergrenze der Schuldenbremse ausgenommen ist, zur Behebung eines u. a. von der Bundeswehr selbst konstatierten Investitionsstaus. Das Statistische Bundesamt spricht in seiner volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung von Extrahaushalten.

Nach Einschätzung von Bundeskanzler Olaf Scholz markiert dieses Gesetz, „die weitreichendste Wende in der deutschen Sicherheitspolitik seit Gründung der Bundeswehr im Jahr 1955“.

This article is issued from Wikipedia. The text is licensed under Creative Commons - Attribution - Sharealike. Additional terms may apply for the media files.