Bundeswasserstraße
Die deutschen Bundeswasserstraßen sind nach der Legaldefinition wasserwegerechtlich in § 1 des deutschen Bundeswasserstraßengesetzes (WaStrG) die Seewasserstraßen in Gestalt der Küstengewässer sowie dem allgemeinen Verkehr dienenden Binnenwasserstraßen des Bundes (siehe Liste deutscher Binnenwasserstraßen des Bundes). Alle Binnenwasserstraßen, die dem allgemeinen Verkehr dienen, sind in Anhang 1 zum BWaStrG abschließend aufgeführt (Rechtsfiktion). Darüber hinaus stehen auch die sogenannten sonstigen Binnenwasserstraßen des Bundes aus verfassungshistorischen Gründen noch im Eigentum des Bundes, dienen aber nicht dem allgemeinen Verkehr. Auch sie werden zu den Bundeswasserstraßen gezählt.
Die Bundeswasserstraßen sind abzugrenzen von den Binnenwasserstraßen der Länder, die ebenfalls eine allgemeine, meist aber nachgeordnete Verkehrsfunktion erfüllen können.