Sonstige Einkünfte (Deutschland)
Die sonstigen Einkünfte gehören in Deutschland zu den in § 2 Abs. 1 EStG genannten sieben Einkunftsarten und zählen zu den Überschusseinkünften. Gesetzliche Grundlage der sonstigen Einkünfte sind § 22 und § 23 EStG.
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