Sowjetische Handelsvertretung

Eine sowjetische Handelsvertretung (russisch Торговое представительство СССР) im Land jedes Handelspartners einzurichten, war nach der gesetzlichen Festschreibung des sowjetischen Außenhandelsmonopols im Dekret vom 11. Juni 1920 das Bestreben Sowjetrusslands. Mit Verordnung vom 16. Oktober 1922 wurden sie zu Vertretungen des Volkskommissariats für Außenhandel und vorerst alleiniger Träger des sowjetischen Außenhandelsmonopols. Sie waren staatliche Wirtschaftsstellen, die gegenüber ausländischen Kaufleuten die einzig entscheidende Instanz darstellten.

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